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Bausparen
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Nutzen Sie alle staatlichen Prämien?
Wohnungsbauprämie:
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % für Sparleistungen bis
zu jährlich 512 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.024 Euro bei
Verheirateten.
Die staatliche Höchstzulage beträgt somit 45 Euro bzw.
90 Euro pro Jahr.
Voraussetzung für die Prämiengewährung ist die Einhaltung
einer siebenjährigen Bindefrist und das zu versteuernde Ein-
kommen im Jahr darf bei Alleinstehenden 25.600 Euro und bei
Verheirateten 51.200 Euro nicht übersteigen.
Für Neuverträge ab 2009 gilt eine weitere Voraussetzung: Die Wohnungsbauprämie wird nur noch dann gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird, also für den Bau, Kauf oder für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum. Der Gesetzgeber hat jedoch einige Ausnahmen zugelassen. Sofern der Bausparer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann er nach Ablauf der siebenjährigen Sperrzeit frei über das Guthaben verfügen. Von dieser Ausnahme kann jedoch nur einmal im Leben profitiert werden. Bei sozialen Härtefällen (z.B. Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Dauerarbeitslosigkeit) ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung nach der Sperrfrist ebenfalls nicht vorgeschrieben.
Arbeitnehmersparzulage:
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % für vermögenswirk-
same Leistungen auf Bausparen bis zu einer Einzahlung von
470 Euro jährlich pro Arbeitnehmer.
Die staatliche Höchstzulage beträgt somit 43 Euro pro Jahr.
Voraussetzung für die Prämiengewährung ist der Arbeitnehmer- status, die Einhaltung einer siebenjährigen Bindefrist und das zu
versteuernde Einkommen im Jahr darf bei Alleinstehenden
17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Wohn-Riester (Mit staatlicher Förderung ins Eigenheim):
Wohneigentum ist nach wie vor ein weit verbreiteter Wunsch. Gleichzeitig aber auch ein ehergeiziges Ziel. Die neue Wohn-Riester-Förderung unterstüzt sie dabei.
Ob Sie sofort finanzieren wollen oder erst in einigen Jahren. Mit der Förderung ihrer Spar- und Tilgungsleistungen durch Zulagen und Steuerersparnis wird sich ihr Wohn-Riester-Vertrag richtig rechnen.
Mehr Sicherheit durch die Bildung von Eigenkapital
Die Finanzkrise hat es erneut bewiesen: Die Bildung eines ausreichenden Polsters an Eigenkapital garantiert eine sorgenfreie und tragbare Eigenheim-Finanzierung.
Dafür steht seit Jahrzehnten der Bausparvertrag. Mit einem staatlich zertifizierten Bausparvertrag steigern Sie mit Hilfe der staatlichen Zulagen Ihr Eigenkapital. Gleichzeitig sichern Sie sich günstige Darlehenszinsen für das Bauspardarlehen.
Der Staat beiteiligt sich mit hohen Zulagen direkt an Ihren Spar- und Tilgungsleistungen. Zusätzlich können Sie Ihre Zahlungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Sonderausgaben geltend machen.
So funktioniert die Wohn-Riester-Förderung:
Gefördert werden Jahr für Jahr
- Einzahlungen (Spar- und Tilgungsleistungen) von 4% des beitragspflichtigen Vorjahres-Einkommens. Jedoch max. 2.100 € im Jahr - abzüglich der Zulagen.
- Je nach Einkommenssituation und der Höhe Ihrer Einzahlungen sichern Sie sich zusätzliche kräftige Steuervorteile.
- Bereits in andere Riester-Verträge angesparte Guthaben können später für die Finanzierung entnommen oder sogar auf ihr Bausparkonto übertragen werden.
- Die Leistungen aus der Wohn-Riester-Förderung sind ab Renteneintritt mit einem häufig geringeren Steuersatz zu versteuern.
Zulagen:
Zulagen für alle Riester-Nutzer
(einkommensunabhängig) |
€ |
Grundzulage (pro Jahr)
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154 |
Kinderzulage für vor 2008 Geborene
(pro Jahr)
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185 |
Kinderzulage für ab 2008 Geborene
(pro Jahr)
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300 |
Berufseinstiegsbonus für unter 25-Jährige
(einmalig)
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200 |
Beispiele:
- Familie, 2 Kinder (eines 2008 geboren)
(Beide Eltern zulageberechtigt)
Gesamtbetrag der Zulagen
in 10 Jahren - 7.930€
in 20 Jahren - 15.860€
+ attraktive Steuervorteile
- Ehepaar, Mitte 30
(Beide zulageberechtigt)
Gesamtbetrag der Zulagen
in 10 Jahren - 3.930€
in 20 Jahren - 7.860€
+ attraktive Steuervorteile
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• VERSICHERUNGEN • BANKPRODUKTE • KAPITALANLAGEN • FINANZIERUNGEN • VERMÖGENSBERATUNG •
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