Finanz- und Risikomanagement |
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Wohn-Riester |
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Als Eigenheimrente (auch „Wohn-Riester“) wird die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage bezeichnet. Diese wurde im „Eigenheimrentengesetz“ umgesetzt (BR-Drs.438/08). Das Gesetz trat am 1.&xnbsp;August 2008 (es wirkt teilweise auf den 1.&xnbsp;Januar 2008 zurück) in Kraft. |
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