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Finanz- und Risikomanagement









Wohn-Riester
Als Eigenheimrente (auch „Wohn-Riester“) wird die Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die Förderung durch die Altersvorsorgezulage bezeichnet. Diese wurde im „Eigenheimrentengesetz“ umgesetzt (BR-Drs.438/08). Das Gesetz trat am 1.&xnbsp;August 2008 (es wirkt teilweise auf den 1.&xnbsp;Januar 2008 zurück) in Kraft.
Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, durch die verbesserte Einbeziehung von selbst genutzten eigenen Wohnimmobilien und selbst genutzten Genossenschaftswohnungen in die steuerlich geförderte Altersvorsorge Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen. Neben der neuen Entnahmemöglichkeit aus einem bestehenden Riester-Vertrag ist es möglich, Tilgungsleistungen zugunsten eines Hypothekendarlehens durch Riester-Zulagen und Steuervorteile steuerlich zu fördern. Die Tilgung wird dann wie eine Einzahlung in einen Riester-Vertrag behandelt. Die staatlichen Zuschüsse gelten dabei als Sondertilgungen.
Das Eigenheimrentenmodell besteht im Detail aus zwei Förderansätzen:

  1. Förderung in der Ansparphase über einen Bausparvertrag zum Aufbau eines höheren Eigenkapitals vor dem Immobilienerwerb (siehe Ausführungen unter „Bausparen)


  2. Zum anderen werden zur Tilgung eines Darlehens für die Anschaffung oder Herstellung einer begünstigten Wohnimmobilie eingesetzte Tilgungsleistungen als Altersvorsorgebeiträge (also wie Beiträge zu einem Riester-Sparvertrag) steuerlich gefördert. Voraussetzung ist aber, dass die Tilgungsleistungen auf einen eigenen zertifizierten Darlehensvertrag gezahlt werden, der eine Darlehenstilgung bis spätestens zum 68. Lebensjahr vorsehen muss. Außerdem erfolgt die Tilgungsförderung nur, wenn das Darlehen für eine nach dem 31. Dezember 2007 vorgenommene Anschaffung oder Herstellung einer begünstigten Wohnung oder für einen nach dem 31. Dezember 2007 liegenden Erwerb von Pflichtanteilen an einer Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung verwendet wird. Es gibt drei mögliche Formen von begünstigten Darlehensverträgen: Den reinen Darlehensvertrag, eine Kombination aus einem Sparvertrag mit einer Darlehensoption (typischerweise ein Bausparvertrag) oder ein Vorfinanzierungsdarlehen (typischerweise ein Bausparkombivertrag).

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