Unternehmensberatung  
Finanz- und Risikomanagement









Vermögenswirksame Leistungen

Bausparen:

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % für vermögenswirksame Leistungen auf Bausparen bis zu einer Einzahlung von 470 Euro jährlich pro Arbeitnehmer. Die staatliche Höchstzulage beträgt somit 43 Euro pro Jahr.

Voraussetzung für die Prämiengewährung ist der Arbeitnehmerstatus, die Einhaltung einer siebenjährigen Bindefrist und das zu versteuernde Einkommen im Jahr darf bei Alleinstehenden 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro nicht überschreiten.

Für Neuverträge ab 2009 gilt eine weitere Voraussetzung: Die Wohnungsbauprämie wird nur noch dann gewährt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird, also für den Bau, Kauf oder für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum. Der Gesetzgeber hat jedoch einige Ausnahmen zugelassen. Sofern der Bausparer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann er nach Ablauf der siebenjährigen Sperrzeit frei über das Guthaben verfügen. Von dieser Ausnahme kann jedoch nur einmal im Leben profitiert werden. Bei sozialen Härtefällen (z.B. Tod, Erwerbsunfähigkeit oder Dauerarbeitslosigkeit) ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung nach der Sperrfrist ebenfalls nicht vorgeschrieben.

Fondssparen:

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20% für vermögenswirksame Leistungen auf Fondssparen bis zu einer Einzahlung von 400 Euro jährlich pro Arbeitnehmer. Die staatliche Höchstzulage beträgt somit 80 Euro pro Jahr.

Voraussetzung für die Prämiengewährung ist der Arbeitnehmerstatus, die Einhaltung einer siebenjährigen Bindefrist und das zu versteuernde Einkommen im Jahr darf bei Alleinstehenden 20.000 Euro und bei Verheirateten 40.000 Euro nicht überschreiten.

Alternativen:

Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in andere Anlageformen wie Lebensversicherungen, Sparverträge, etc. ist möglich, wird jedoch vom Staat nicht mit einer Zulage begünstigt.
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