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Finanz- und Risikomanagement









Rentenversicherung
Die RIESTER - Rente

Wer jetzt privat vorsorgt, kommt in den Genuss staatlicher Förderung.

Allein auf die gesetzliche Rentenversicherung kann sich heute niemand mehr verlassen. Deshalb sollten Sie jetzt privat vorsorgen. Zur Förderung der privaten Altersvorsorge hat der Staat erhebliche finanzielle Unterstützung bereitgestellt.
Damit Sie nichts verschenken, zeigen wir Ihnen nachfolgend, wie Sie die staatliche Förderung voll ausschöpfen können. Mit der lukrativen Riester-Rente haben Sie dazu beste Mögltichkeiten.
Flexibler Rentenbeginn
Zwischen dem 60. Geburtstag und dem Beginn der gesetzlichen Altersrente können Sie zu jedem Monatsersten die lebenslange Rentenzahlung (1) beginnen lassen.

Einmalige Kapitalauszahlung
Möchten Sie sich einen größeren Wunsch erfüllen? Dann können Sie einmalig zum Rentenbeginn die Auszahlung von bis zu 30% Ihres angesparten Kapitals wählen.

Variable Beitragszahlung
Auf Wunsch können Sie Ihre Beiträge jederzeit erhöhen oder auch Zuzahlungen leisten, um später noch besser abgesichert zu sein.

Beitragsgarantie
Die Beitragsgarantie zu Rentenbeginn sichert Ihre eingezahlten Beiträge ab.

Individuelle Anlagemöglichkeiten
Sie haben die Wahl zwischen der klassischen und der fondsbasierten Rentenversicherung. Bei der Klassikvariante wird Ihr Geld z. B. in festverzinslichen Wertpapieren, Staatsanleihen oder Immobilien angelegt. Sie erhalten eine Garantieverzinsung plus eine attraktive Gewinnbeteiligung. Mit der Fondsvariante können Sie Ihre Beiträge in ausgewählten Investmentfonds investieren. Langfristig profitieren Sie so von den Wertsteigerungen der Kapitalmärkte.

Hartz IV - sichere Anlage
Bei Arbeitslosigkeit ist Ihr Guthaben vor der Verwertung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II geschützt.

Absicherung lhrer Angehörigen
Sollten Sie vor Rentenbeginn sterben, erhält Ihr Ehepartner das zur Verfügung stehende Vertragsguthaben.(2) Im Fall der Fälle nach Rentenbeginn können Sie Ihren Ehepartner über die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit absichern. Er erhält dann die im Rahmen der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten in einer Summe.

Sicherer Kapitalaufbau
Sie profitieren von einer garantierten Verzinsung und zusätzlicher hoher Überschussbeteiligung.

Guthaben für Wohneigentum verfügbar
Zum Erwerb von privatem Wohneigentum können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnehmen.

zu 1.) Da die Beiträge zur Altersversorgung durch die staatliche Förderung aus dem unversteuerten Einkommen gezahlt werden, unterliegt die spätere Rentenauszahtung bzw. einmalige Kapitalauszahlung der Steuerpflicht.

zu 2.) Zu beachten ist: Besteht ein förderungsfähiger Vertrag des Ehepartners, kann das Guthaben in diesen überführt werden. Ansonsten verlangt der Gesetzgeber die erhaltene staatliche Förderung zurück.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Anspruch auf einen geförderten Vertrag haben auch deren Ehepartner, die nicht förderberechtigt sind, und Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken.

Was wird gefördert?
Nur zertifizierte Altersvorsorge-Produkte, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Es müsssen 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommes abzüglich der Zulagen eingezahlt werden (höchstens jedoch insgesamt 2.100€), um die volle staatliche Förderung zu erzielen. Bei geringerer Einzahlung werden die Zulagen entsprechend gekürzt.

Fördersystematik

Zulagenart
Jährliche Förderung
Grundzulage
154 €
Kinderzulage je Kind
  Geboren bis 31.12.2007
  Geboren ab 01.01.2008

185 €
300 €
Berufseinsteigerbonus für unter 25-jährige einmalig
200 €
Sonderausgabenabzug bis maximal
2.100 €


Wie viel müssen Sie einzahlen, um die maximale Förderung zu erhalten?

Mit welcher staatlichen Förderung Sie im Einzelfall rechnen können, sehen Sie in den folgenden Beispielen.

Die Zeile "Sparleistungen" beziffert die Summe aus Eigenbeitrag + Grundzulage + evtl. Kinderzulage.
Die Förderquote bennent den Anteil der staatlichen Förderung (Zulagen und Steuerersparnis) an der Sparleistung.

Familie mit zwei Kindern (vor 2008 geboren) und einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 €
Sparleistung p. a. (entspricht 4% des Jahresbruttoeinkommens)
1.600 €
Grundzulage p. a.
308 €
Kinderzulage p. a.
370 €
Eigenbeitrag p. a.
922 €
Förderquote in %
42


Doppelverdiender ohne Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von 75.000 €
Sparleistung p. a.
3.000 €
Grundzulage p. a.
308 €
Eigenbeitrag p. a.
2.692 €
Zusätzl. Steuerersparnis* p. a.
726 €
Förderquote in %
37
* Stand 2009

Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beantragen Ihre Zulagen beim Arbeitgeber, der dann das Zulagenverfahren übernimmt.


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