Unternehmensberatung  
Finanz- und Risikomanagement









Rentenversicherung
Die Klassische Private - Rente

Die (private) Rentenversicherung tritt einmal als sogenannte Leibrentenversicherung auf, bei der Rentenzahlungen bis ans Lebensende des Begünstigten geleistet werden.

Eine besondere Ausgestaltungsform stellt dabei die Versicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung dar.
Gegen Zahlung einer einmaligen Prämie erwirbt der Versicherte einen lebenslangen Rentenanspruch; das
Versicherungsmoment besteht dabei in der Unsicherheit darüber, wie lange der Versicherte noch in den Genuß
der Rente kommt.

In der Praxis werden derartige Verträge häufig bei Ablauf einer Todes- und Erlebensfallversicherung abgeschlossen.
Gelegentlich sehen Versicherungen auf den Todes- und Erlebensfall auch bereits als Vertragsbestandteil ein Wahl-
recht zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung und einer "Verrentung" vor.

Bei der Leibrentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung wird demgegenüber der Beginn der Zahlungs-
pflicht erst für einen späteren Zeitpunkt vereinbart, z.B. für das 65. Lebensjahr des Versicherten. In diesem Fall
erfolgen die Prämienzahlungen üblicherweise - wenn auch nicht zwingend - laufend und nicht durch eine Einmal-
leistung.

Beide Formen von Leibrentenversicherungen können mit zusätzlichen Klauseln ausgestattet werden, wonach die
Rentenzahlungen - i.d.R. in reduzierter Höhe - auch nach dem Tod des Hauptversicherten an den Ehegatten bis zu
dessen Tod oder an die Kinder bis zu einem bestimmten Alter weiter erfolgen.

Man bezeichnet derartige Rentenversicherungsverträge dementsprechend häufig auch als Witwen- bzw. Waisenrenten.
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