Unternehmensberatung  
Finanz- und Risikomanagement









Hausratversicherung
Sie achten immer ganz besonders auf Ihre Wohnungseinrichtung,
aber was ist bei Feuer, Sturm oder Einbruch? Manche Schäden
lassen sich nicht immer vermeiden.

Rechnen Sie doch einmal alles zusammen, was in Ihren
"vier Wänden" an Werten vorhanden ist.

Was alles zum "Hausrat" gehört:

Nicht nur Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Möbel,
Haushaltsgeräte, Teppiche, Gardinen gehören dazu,
sondern auch Bücher, CD's, Fernseher, Geschirr und
Kleidungsstücke. Zum Hausrat zählen auch Wertsachen,
wobei bestimmte Sonderregelungen gelten.

Wogegen Ihr Hausrat versichert ist:

Die Hausratversicherung leistet Ersatz für Schäden, die
durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach
einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie einem Elementarschaden entstehen.
An welchem Ort Ihr Hausrat versichert ist:

Zunächst einmal grundsätzlich in allen Räumen Ihrer Wohnung. Dazu gehören auch von Ihnen allein genutzte Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück, wie z.B. Garagen oder Geräteschuppen, nicht aber Räume, die zu rein gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden. Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.

Waschmaschine und Wäschetrockner die Ihnen gehören, sind auch in Räumen versichert, die Sie gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzen.

Hausratgegenstände, die sich vorübergehend (bis zu einer Dauer von 3 Monaten) nicht in Ihrer Wohnung befinden, fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Das gilt zum Beispiel für Sachen, die auf Reisen (weltweit) mitgenommen werden.
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