Unternehmensberatung  
Finanz- und Risikomanagement









Forderungsausfallversicherung
Gegenstand:
Absicherung von Forderungsausfällen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers. Versichert sind Forderungen inkl. Mehrwertsteuer aus Lieferungen und Leistungen, die der Versicherungsnehmer nach Vertragsbeginn an seine inländischen Kunden erbracht hat.

Versicherungsschutz ab Rechnungsstellung oder ab Lieferung/Leistung.

Zielgruppe :
Mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit einem prämienrelevanten Jahresumsatz* bis 1 Mio. EUR aus den Branchen: Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Handel, Handwerk

* Prämienrelevanter Umsatz: Gesamtjahresumsatz des letzten Geschäftsjahres abzüglich Barumsätze und Umsätze mit Bund, Ländern, Landkreisen und Gemeinden.

Produkt:
- unkomplizierte Handhabung
- Dreifachschutz gegen Forderungsausfall:
~ Schadenverhütung: Übernahme von Kreditprüfungs- und Kreditüberwachungsaufgaben
+ Schadenvergütung: Entschädigung des Forderungsausfalls
+ Schadenminderung: Frühzeitige Regressmaßnahmen beim Versicherungsfall
   ("Nichtzahlungstatbestand" - Es entstehen keine Inkassokosten. - Nichtzahlungstatbestand: Der Versicherungsfall
    ist bereits eingetreten, wenn der Kunde die unbestrittene Forderung zwei Monate nach dem ursprünglichen
    Fälligkeitstermin noch nicht bezahlt hat.)
- Absicherung des Fabrikationsrisikos ohne Beitragszuschlag

Vorteile für den Kunden:
* Schutz vor unverschuldeter Folgeinsolvenz (Jede dritte Insolvenz wird durch Forderungsausfälle verursacht)
* Unkomplizierte Handhabung des Vertrages durch einfache Prüfungskriterien
* Kalkulierbare Prämie durch umsatzabhängige Festprämie
* 10 % Prämienrückerstattung bei entschädigungsfreiem Vertragsverlauf
* Schadenverhütung durch professionelle Kreditprüfung
* Schnelle Entschädigungsleistung auch ohne Vorliegen einer Kundeninsolvenz, dadurch Liquiditätssicherung und
   Existenzschutz für das Unternehmen
* Zusätzliche Kreditsicherheit bei Abtretung der Forderungen an die Bank

Exklusiv für Genossenschaftsbanken:
Bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ist die Weiterführung des Vertrages durch die genossenschaftliche Bank für maximal 1 Jahr möglich, wenn

1. die Forderungen des Versicherungsnehmers und die Versicherungsansprüche an die Bank vor der Insolvenz abgetreten
    worden sind und
2. die Bank innerhalb von 2 Wochen nach Insolvenz des Versicherungsnehmers die Weiterführung des Vertrages erklärt
    und
3. die Prämienzahlung (max. für 6 Monate zzgl. etwaiger offener Prämie) übernimmt.
• VERSICHERUNGEN • BANKPRODUKTE • KAPITALANLAGEN • FINANZIERUNGEN • VERMÖGENSBERATUNG •