Unternehmensberatung  
Finanz- und Risikomanagement









Direktversicherung
Mit dem Alterseinkünftegesetz sind zahlreiche Änderungen zum 01.01.2005 in Kraft getreten. So ist bei der Direktversicherung, als bekannteste Form der betrieblichen Altersversorgung, die Pauschalversteuerung nicht mehr möglich.

Die Direktversicherung wird stattdessen in Form einer Rentenversicherung mit nachgelagerter Besteuerung angeboten.
Dafür sind die zu zahlenden Beiträge in der Anwartschaftsphase steuerfrei!
Wenn Sie als Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Direktversicherung aus Entgeltumwandlung ermöglichen, können Sie gleich doppelt punkten: Sie erfüllen nicht nur den Rechtsanspruch Ihrer Angestellten, sondern sparen vor allem zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge.

Mit der Direktversicherung tun Sie das, was Sie am besten können: Gewinnen.

Senkung der Lohnnebenkosten, denn bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Beiträge auch sozialversicherungsfrei. Sofern keine Altzulage nach § 40b EStG vorliegt, können nach Ausschöpfung der 4% zusätzlich 1.800,- Euro steuerfrei (ebenfalls nach § 3 Nr. 63 EStG) in die Direktversicherung eingezahlt werden. Nicht hingegen besteht über diesen Betrag auch Sozialversicherungsfreiheit.

• Die Beiträge sind als Betriebsausgaben in vollem Umfang gewinnmindernd absetzbar.
• Die Abwicklung garantiert eine schlanke Verwaltung. Zusätzliche Beiträge für den Verwaltungsaufwand fallen nicht an.
• Der Rechtsanspruch des Mitarbeiters auf Entgeltumwandlung wird voll erfüllt.
• Die Absicherung der Mitarbeiter erfolgt bilanzneutral.
• Es fallen keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein an.
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