Unternehmensberatung  
Finanz- und Risikomanagement









Betriebsschließungsversicherung
Bei Infektionsgefahr hilft nur versichert sein.

Wer Lebensmittel verarbeitet oder verkauft, sollte sich gegen das Risiko einer Betriebsschließung versichern. Selbst größte Sorgfalt und peinlichste Sauberkeit schützen Sie nicht sicher davor, dass beispielsweise durch Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten bzw. Waren oder Rohstoffe, Keime und Erreger in den Betrieb gelangen, die ansteckende und meldepflichtige Erkrankungen verursachen können. So gehört beispielsweise die Salmonellose mit ca. 80.000 Erkrankungen pro Jahr in Deutschland trotz komplexer Bekämpfungsstrategien zu den am häufigsten registrierten lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten.

Zum Schutz der Allgemeinheit ergreifen die Behörden in den Fällen, wo derartige Infektionskrankheiten auftreten, dann auf Basis des Infektions-Schutzgesetzes sehr schnell strenge Maßnahmen. Häufig genügt schon der bloße Verdacht, um sogar eine vollständige Schließung des Betriebes zu veranlassen. Die Kosten wie z. B. Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten, Steuern oder Teilzahlungsraten laufen natürlich trotzdem weiter. Zusätzlich zum fehlenden Umsatz entstehen so enorme finanzielle Belastungen.

Darüber hinaus kann die Behörde auch Tätigkeitsverbote gegen Betriebsinhaber oder ihre Mitarbeiter aussprechen, Warenvorräte einziehen und vernichten sowie die Desinfektion von Betriebsräumen anordnen.
Die Betriebsschließungsversicherung sichert Sie effektiv und zu äußerst günstigen Konditionen gegen die wirtschaftlichen Folgen derartiger Schäden ab - nicht nur in Hotels und Restaurants, sondern auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Reha-Kliniken.

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