Unternehmensberatung  
Finanz- und Risikomanagement









Berufsunfähigkeitsversicherung
Rentenreform 2001
Millionen Bürger mit dramatischen Einbußen

Seit dem 01. Januar 2001 gibt es für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Die Folge:
Wer wegen Krankheit oder Unfall höchstens noch 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält maximal ca. 38 % des letzten Bruttoeinkommens als sogenannte Erwerbsminderungsrente.
Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich beruflich belastbar ist, erhält maximal ca. 19 % Rente.

Damit nicht genug:
Ihre Ausbildung und Erfahrung spielen keine Rolle mehr. Jede irgendwo in Deutschland mögliche Tätigkeit ist Ihnen nach dem neuen Gesetz zuzumuten. Ob Sie eine solche Tätigkeit tatsächlich finden, ist dafür unerheblich.

Darum gilt:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für Sie. Denn wenn Sie wegen gesundheitlicher Probleme Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, droht Ihnen ohne privaten Versicherungsschutz schnell der finanzielle Ruin.

(Quelle: Finanztest 8/2oo3)





Erwerbsfähigkeit in irgendeiner Tätigkeit
auf dem Arbeitsmarkt
in Stunden

Art der Rente

Höhe der maximalen staatlichen Rente bei einem aktuellen Bruttoeinkommen von (in EUR)

1.500
2.000
2.500
3.000
6 und mehr

keine

0
0
0
0
zwischen 3 und unter 6

halbe Erwerbsminderungsrente

ca. 285
ca. 380
ca. 475
ca. 570
weniger als 3

volle Erwerbsminderungsrente

ca. 570
ca. 760
ca. 950
ca. 1.140
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• Jeder dritte Arbeiter und jeder vierte Angestellte wird vor Erreichen des Rentenalters berufs- bzw. erwerbsunfähig.
• Häufigste Ursachen dafür sind die sogenannten Zivilisationskrankheiten.

(Quelle: Gesamtverband der Rentenversicherungsträger 2001)
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